Die Berliner Datenschutzbeauftrage hat sich zur Nutzung von Webex an der FU Berlin geäußert. Vorausgegangen war eine Beschwerde des Asta. Erwartungsgemäß hat die Datenschutzbeauftrage die aktuelle Nutzung für nicht im Einklang mit der DSGVO befunden. Erwartungsgemäß deshalb, da an solchen Sytemen immer etwas gefunden werden kann und auch wird wenn nur tief genug gegraben wird.
Die Frage, die zu stellen ist betrifft die Expertise der Universität. Dort sind Menschen aus den Bereichen Informatik, Datenschutz, Recht und andere Fachleute beschäftigt. Wie sind diese Fachleute per Datenschutzfolgeabschätzung zu einer Bewertung gelangt, die den Betrieb zulässt; und wie untermauert ist sie?